Wer seine Steuererklärung unterschreibt, der bestätigt die Richtigkeit seiner Angaben. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass so mancher Steuerzahler es mit der Richtigkeit seiner Angaben nicht so genau nimmt und hie und da gewisse „steuergestaltende“ Umdeutungen vornimmt. Ist die Erklärung einmal abgegeben, bleibt die bange Frage: Fallen die fehlenden oder frisierten Belege auf?
Praktisch gesehen, ist die Wahrscheinlichkeit für Normalverdiener erschreckend gering. Bei Einkommen unter 75.000 Euro werden nur zwei Prozent der Steuererklärungen intensiv kontrolliert, wobei die Auswahl der Computer trifft. Wer allerdings mehr als 200.000 Euro verdient, ist mit 70prozentiger Wahrscheinlichkeit dran.
Die Devise auf den Ämtern lautet: Fallen keine Merkwürdigkeiten auf, wird ein Fall schnellstmöglich abgehandelt. Auch wird vorab bestimmt, ab welchen Beträgen die Beamten überhaupt Belege anfordern können. In Saarbrücken beispielsweise wird bei Angaben zur Berufskleidung unter 150 Euro im Jahr sowie Reisekosten unter 250 Euro jährlich keine Rückfrage gestellt.
In NRW und Bayern muss es noch schneller gehen. Hier werden Arbeitnehmer mit Einkünften unter 80.000 Euro und Werbungskosten unter 5.000 Euro überhaupt nicht mehr kontrolliert – alle Lügen werden geduldet. Ein Finanzbeamter ist zu teuer für die intensive Prüfung dieser „geringen“ Einkommen, so das Argument.
Wer nun glaubt, er könne demnächst eine Steuererklärung á la Märchen aus 1.000 und einer Nacht einreichen, der sei gewarnt: Stichproben werden nach wie vor gemacht, und ein guter Finanzbeamter kennt alle Tricks.