Steuerklassen-Poker kann sich lohnen

Gegen Jahresende bietet es sich an, die bislang gewählte Steuerklassenkombination einmal kurz zu überdenken. Ein Wechsel kann sich für erwerbstätige Ehepaare durchaus lohnen – wir sagen Ihnen wann.

 

Je nach Verdienst der Ehepartner empfehlen sich die Kombinationen der Steuerklassen III/V, V/III oder IV/IV. Zwar verschenkt man durch eine ungünstige Steuerklassenkombination kein Geld, da die endgültige Steuerzahlung beim Jahresausgleich korrigiert wird, doch der Steuerausgleich lässt oft auf sich warten.

 

Sogar eine zunächst ungünstig erscheinende Steuer-Wahl kann sich als vorteilhaft erweisen. Beispielsweise wenn absehbar ist, dass Lohnersatzleistungen an Stelle des geringeren Gehalts in den gemeinsamen Haushalt einfließen werden. Lohnersatzleistungen sind Arbeitslosengeld (ALG), Krankengeld, Mutterschaftsgeld der Krankenkassen, Übergangsgeld der Rentenversicherung oder Verletztengeld.

 

Ein Beispiel: Der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen wird arbeitslos. Dann kann es sich lohnen, die gewohnte Steuerkombination III/V zu Gunsten des Mehrverdieners zu ändern. Da das Arbeitslosengeld (ALG) nach dem Nettolohn berechnet wird, ergibt sich ein höherer Auszahlungsbetrag, wenn der Bezieher die günstige Steuerklasse III hat. Die nachteilige Steuerberechnung des Mehrverdieners durch die Klasse V kann dann im folgenden Jahr durch den Lohnsteuerjahresausgleich bereinigt werden. Bei anderen Lohnersatzleistungen zeigt sich ein ähnliches Bild. Es empfiehlt sich aber, bei anstehenden erkennbaren Veränderungen Rücksprache mit einem Steuerberater zu halten.


Das Bundesfinanzministerium stellt Tabellen zur Verfügung, denen Eheleute entnehmen können, welche Steuerklassenwahl für sie die günstigste ist. Diese können entweder beim Finanzamt oder im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de eingesehen werden.