Nach dem Alterseinkünftegesetz, das zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, werden die Erträge von Kapitalbildenden Lebensversicherungen ab 2005 besteuert. Seit Anfang des Jahres 2005 müssen Arbeitnehmer weniger Steuern zahlen, Rentner dafür mehr. Das Alterseinkünftegesetz regelt nun die steuerrechtliche Grundlage von Alterseinkünften und Altersvorsorgeaufwendungen.
Was sich seit Beginn des Jahres geändert hat, und wie Sie von den Änderungen betroffen sind, erfahren Sie hier. Mit freundlicher Unterstützung der ASPECTA.
Wünschen Sie weitere Informationen? Hier können Sie Info-Material der ASPECTA Versicherung anfordern.