Die meisten Kfz-Versicherungen laufen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wer mit den Leistungen oder Tarifen seines Versicherers nicht zufrieden ist, kann ihm zum Jahrewechsel ohne Angabe von Gründen kündigen. Dafür gilt aber eine Frist von 4 Wochen.
Sollten Sie also mit dem Gedanken spielen, zu einem anderen Anbieter zu wechseln, müssen Sie Ihrer jetzigen Versicherung spätestens zum 30. November schriftlich kündigen – am besten per Einschreiben mit Rückschein. Schicken Sie Ihre Kündigung zu spät ab, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Sie haben dann eventuell die Chance versäumt, bares Geld zu sparen!
Ein formloser Brief genügt; Ihre persönlichen Daten, die Vertragsnummer sowie den Zeitpunkt der Kündigung – „...zum 31.12.2004“ sollten Sie aber auf jeden Fall vermerken.
Wichtig: Falls Sie fest zum Wechsel der Kfz-Versicherung entschlossen sind, sollten Sie mit der Kündigung beim alten Versicherer warten, bis Sie einen neuen Vertrag unterschrieben haben. Denn es kann immer sein, dass unter widrigen Umständen der Vertragsabschluss mit einer neuen Versicherung nicht reibungslos funktioniert – und ohne gültige Kfz-Versicherung dürfen Sie Ihr Auto nicht im Straßenverkehr bewegen.
Wer den Stichtag am 30. November verpasst, kann im Sonderfall dennoch die Kfz-Versicherung wechseln. Sollte Ihr bisheriger Versicherer Sie über eine Beitragserhöhung informieren, können Sie von Ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Die Beitragserhöhung muss Ihnen vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt werden. Innerhalb dieses Monats haben Sie dann Zeit, den Vertrag zu kündigen.