Mit Windstärke 12 fegte Erwin – dieses Jahr haben die Tiefs wieder Männernamen - in den letzten Tagen über Europa und Deutschland hinweg. Die Folge: Tote und Verletzte, überflutete Häuser, entwurzelte Bäume, zerstörte Autos, abgedeckte Dächer und zahlreiche ‚nasse’ Keller.
Für die betroffenen Haus- Wohnungs- und Autobesitzer sind Sturmschäden sehr tragisch. Doch sie können auf ihre Versicherung zählen. Denn ab Windstärke acht kommen Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung für die Schäden an ihrem Eigentum auf.
In der Regel kommt die Gebäudeversicherung für Schäden auf, die abgebrochene Bäume oder umstürzende Masten am Haus verursachen. Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung sind durch die Hausratversicherung gedeckt. Und wenn der Orkan Ihre Panoramafenster zerstört hat, sorgt die Glasversicherung für Abhilfe. Wenn Ihr Auto im Sturm umkippt oder durch umherfliegende Gegenstände beschädigt wird, springen Teil- und Vollkaskoversicherung ein.
Grundsätzlich sollten Schäden so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden. Um Folgeschäden zu vermeiden, sind notdürftige Reparaturen erlaubt bevor der Gutachter seine Bestandsaufnahme durchgeführt hat. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie jedoch vor der Reparatur Fotos von der Schadensstelle aufnehmen.