Privates Surfen im Büro: Was erlaubt ist und was nicht

Wer im Büro ständig online sein kann, kennt die Verlockung mal eben seine eMails zu checken, eine kurze Antwort zu tippen, nebenbei eine laufende ebay-Auktion zu verfolgen und vielleicht noch kurz das Kino-Programm des Abends auszuloten. Bei so viel Surf-Aktionen bleibt kaum Zeit für die eigentliche Arbeit, so die Befürchtungen der meisten Chefs. Viele Unternehmen gehen daher rigoros vor und verbieten das private Surfen gänzlich, andere sind großzügiger.

 

Um nicht im schlimmsten Falle den Job zu riskieren, sollten Arbeitnehmer sich genau über die innerbetrieblichen Regelungen ihres Unternehmens informieren. In manchen Unternehmen wird das private Surfverbot sogar im Arbeitsvertrag fixiert. Andere Unternehmen formulieren eine Betriebsvereinbarung oder formelle Dienstanweisungen.

 

Liegen keine klaren Anweisungen vor, so sollte man sich an folgenden Leitlinien orientieren:

Das private Surfen darf keinen Einfluss auf die Arbeitsleistungen haben. Längerfristige Veranstaltungen fallen also von vornherein flach.
 Private eMails oder Telefonate am Arbeitsplatz sind grundsätzlich erlaubt, wenn ein betrieblicher Grund vorliegt. Wenn also beispielsweise Überstunden und Verspätungen Zuhause angekündigt werden.
 Wer trotz eines klaren Verbotes privat surft, muss zunächst mit einer Abmahnung rechnen. Im Wiederholungsfall droht die Kündigung.

Selbst wenn auf Seiten mit erotischen oder pornografischen Inhalten gesurft wird, folgt in der Regel zunächst eine Abmahnung. Allerdings, liegt ein ‚erheblicher Vertrauensverlust’ oder eine Straftat vor, kann auch ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden. Die finale Entscheidung, ob auf eine Abmahnung verzichtet werden kann, fällt dabei oft vor Gericht.

 

04/2005