Bezahlte Tagesmütter: Optimaler Versicherungsschutz muss sein

Viele Tagesmütter, die fürs Betreuen fremder Kinder Geld nehmen, setzen ihre finanzielle Existenz aufs Spiel. Verursacht ein Kind einen Schaden, haftet die Betreuerin persönlich und unbegrenzt. Standard-Haftpflichtversicherungen springen nicht ein.

Wer kleine Kinder beaufsichtigt, kommt immer wieder einmal ins Schwitzen. Eine Minute nicht genau hingesehen, schon ist es passiert. Ein Fünfjähriger ist vom Spielplatz auf den angrenzenden Parkplatz marschiert und hat mit einem Stein mehrere Autos zerkratzt. Wer haftet für den entstandenen Schaden?

Der Junge auf jeden Fall nicht, denn Kinder unter sieben Jahren sind nach dem Gesetz weder delikt- noch haftungsfähig. Auch die Eltern können nicht herangezogen werden. Bleibt die Tagesmutter, die zum fraglichen Zeitpunkt die Aufsichtspflicht für den Fünfjährigen hatte.

Betreute die Tagesmutter das Kind aus reiner Gefälligkeit für Freunde oder Nachbarn, hat sie Glück im Unglück. Denn in diesem Fall wird der durch das Kind verursachte Schaden von ihrer privaten Haftpflichtversicherung reguliert. Betreute sie das Kind allerdings gegen Bezahlung, treten die meisten Versicherer nicht für den Schaden ein. Denn sobald Geld fließt, wird die Betreuung als berufliche Tätigkeit eingestuft, wofür man eine spezielle Haftpflichtversicherung benötigt – ausgenommen, es handelt sich nur um Kostenerstattungen für Verpflegung und Fahrgeld.

Haftpflicht-Spezialist Sascha Bienert von der SIGNAL IDUNA: „Der Übergang von der Gefälligkeitshandlung zur professionellen Betreuung ist erfahrungsgemäß häufig fließend. Viele Frauen, die heute beruflich Kinder betreuen, haben vielleicht einmal privat angefangen, in dem sie Gefälligkeitsdienste leisteten. Dann wurde aus der gelegentlichen eine regelmäßige Betreuung von mehreren Kindern und plötzlich floss auch Geld. Die wenigsten denken in solchen Situationen daran, welche haftungs- und versicherungsrechtlichen Folgen das haben kann.“

Mit der Komfortvariante der SIGNAL IDUNA Privathaftpflichtversicherung sind Tagesmütter übrigens bis an eine bestimmte Grenze auf der sicheren Seite. Die Betreuung von bis zu fünf Kindern ist mit bis zu fünf Millionen Euro abgedeckt. Dabei wird kein Unterschied zwischen privater und beruflicher Tätigkeit gemacht.

Mehr Informationen direkt bei SIGNAL IDUNA.