Die Vollkasko beinhaltet die Leistungen der Teilkaskoversicherung. Bei der Teilkasko ist das Fahrzeug versichert gegen:
Feuer oder Explosion,
Entwendung, insbesondere Diebstahl, unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen,
Raub und Unterschlagung,
unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung,
Zusammenstoß des sich in Bewegung befinden Fahrzeugs mit Haarwild (z.B. Rehe)
Bruchschäden an der Verglasung
Brand- oder Schmorschäden der Verkabelung durch Kurzschluß
Außerdem umfaßt der Volkasko-Versicherungsschutz Schäden durch
selbstverschuldete Unfälle oder
wenn kein Verursacher zu ermitteln ist (Fahrerflucht)
mutwillige Handlungen fremder Personen.
Ersetzt werden
Reparaturkosten: Erforderliche Wiederherstellungskosten sowie notwendige einfache Transportkosten z. B. zur Fachwerkstatt.
Bei einem Totalschaden: Der Wiederbeschaffungswert am Tage des Schadens
Einige Versicherer erstatten bei Neuwagen innerhalb der ersten sechs Monate ab Erstzulassung sogar den Neuwert. Dies gilt bereits dann, wenn die erforderlichen Reparaturkosten 80 Prozent des Neupreises erreichen oder übersteigen. Nicht ersetzt werden in der Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Wertminderung des Fahrzeugs.