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1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: GELD.de GmbH,
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO
. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter (0341) 49288-52
, per email an service@GELD.de
bzw. per Post: GELD.de GmbH,
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO
, Barfußgässchen 11
, 04109 Leipzig
.
2. Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch z.B. ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann?
Lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden
zu ersetzen." Außerdem hilft sie, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern gewährt die Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz.
3. Wer ist versichert?
Sie als Halter eines Tieres sind versichert (Haftpflicht als Tierhalter).
Mitversichert ist aber auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbar, der Ihr Tier hütet (Haftpflicht als Tierhüter).
4. Welche Schäden zahlt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Versichert ist das Tier und nicht der Halter, d.h. auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht ist Versicherungsschutz vorhanden.
5. Sind Tiere schon über die Privathaftpflichtversicherung versichert?
Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche usw., ja. Für Hunde, Pferde, Schlangen, Raubkatzen usw. benötigen Sie eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.
6. Muss jedes Tier einzeln versichert werden?
Ja. Immer die Anzahl der zu versichernden Tiere angeben. Kommt ein Tier neu dazu, bitte dem Versicherer melden.
7. Wann muss ich für die von meinem Tier verursachten Schäden haften?
Sie müssen als Tierhalter von Haustieren auf alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandene Schäden haften, auch ohne Verschulden (= Gefährdungshaftung, da allein durch das Halten eines Tieres eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. das Anleinen eines Hundes, beachtet werden).
8. Wo gilt der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz gilt weltweit. Innerhalb Europas für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für sonstige (weltweite) bis zu einem Jahr.
9. Sind Jungtiere (Welpen, Fohlen) mitversichert?
Ja, wenn das Muttertier im Besitz des Versicherungsnehmers versichert ist. Jungtiere sind generell zwischen 6-12 Monaten (je nach Gesellschaft) nach Geburt i.d. Regel kostenfrei mitversichert.
10. Was versteht man unter "eigene Schäden" und sind diese mitversichert?
Unter eigene Schäden fallen z.B. Biss des Herrchens (VN), Zerkratzen der eigenen Couch usw.
Nein, diese Schäden sind generell nicht versicherbar.
13. Was sind Mietsachschäden und sind diese mitversichert?
Unter Mietsachschäden fällt z.B. Hund zerkratzt die Tür des Hotelzimmers.
Ist mitversichert (meist mit Selbstbeteiligung), max. Höhe ist jedoch Gesellschaftsabhängig.
14. Was fällt unter Personenschaden und ist dieser mitversichert?
Hund beißt eine Person die daraufhin behandelt werden muss.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
15. Was fällt unter Sachschäden und sind diese mitversichert?
Ein Hosenbein zerreist nach einem Biss des Hundes.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
16. Was versteht man unter Vermögensschäden und sind diese durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung mit gedeckt?
Zum Beispiel: Ihr Hund beißt einen Geschäftsmann, der daraufhin seinen Flug verpasst. Folgekosten wie Umbuchungsgebühren aber auch der Schaden aus entgangenem Geschäftsgewinn.
Sind mitversichert, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
17. Kampfhunde
Zu den Kampfhunden zählen folgende Hunderassen sowie Kreuzungen mit diesen Rassen (können zwischen den Gesellschaften auch abweichen):
Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino.
Die Tierhalterhaftpflicht – Wissenswertes für Tierbesitzer
Wenn Sie ein Herz für Tiere haben und die notwendige Zeit und Leidenschaft erübrigen können, um sich um ein Tier oder gar mehrere Tiere zu kümmern, dann sind Sie sicher auch Tierbesitzer. Und mit Sicherheit wissen Sie, dass Sie voll haftbar gemacht werden können für alle Schäden, die Ihr Haustier anrichtet. Als Inhaber eines Kanarienvogels oder Wellensittichs müssen Sie sich bestimmt keine Gedanken machen über eine Tierhalterhaftpflicht, damit mögliche Schäden abgedeckt sind. Im schlimmsten Fall entkommt Ihr kleiner Liebling aus dem geöffneten Fenster, wird aber sicher keinen Schaden anrichten. Anders hingegen sieht es bei größeren oder sogar exotischen Tieren aus, die in der Tat auf die eine oder andere Art gefährlich werden könnten, selbst wenn sie bestens gehalten werden und optimal erzogen wurden. Ein Tier handelt immer instinktiv: aus Angst, um sich zu schützen und manchmal sogar einfach nur aus Freude oder einem natürlichen Trieb heraus. Mit einer Tierhalterhaftpflicht sind Sie auf der sicheren Seite!
Ohne Tierhalterhaftpflicht sind Besitzer in vollem Umfang für Schäden haftbar
Der Hund, der sich vor Freude über den Anblick einer hübschen Hundedame auf der anderen Straßenseite von der Leine losreißt und einen schlimmen Verkehrsunfall verursacht. Der Papagei, der nach einem Besucher hackt und ihn schwer verletzt. Das Pferd, das scheut und einen Passanten verletzt. Die Schlange, die aus ihrem Terrarium entkommt und für einen Feuerwehreinsatz sorgt, vielleicht sogar Personenschäden verursacht. Die Katze, die sich über den Balkon in die Nachbarswohnung geschlichen und dort Unsinn angestellt hat. All diese Szenarien und noch viele mehr sind Alltag in der Abteilung Schadensregulierung innerhalb der Tierhalterhaftpflicht. Können Sie garantieren, dass Ihr Tier niemals Schaden anrichten wird? Wahrscheinlich können Sie hier nur auf Ihr Glück vertrauen. Mit einer Tierhalterhaftpflicht sind Sie allerdings auf der sicheren Seite.