Riskantes Überholmanöver kann teuer werden

Wer kennt Sie nicht, die notorischen Linksfahrer und Drängler. Mit Motorleistung und Nervenanspannung auf Höchsttouren setzen Sie bei der nächsten Gelegenheit zum Überholmanöver an. Oft gefährden Sie dabei nicht nur sich selber und provozieren im schlimmsten Falle einen Unfall.

 

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken sollte allen risikobereiten Überholspur-Fahrern zu denken geben. Denn, wer zu riskanten Überholvorgängen ansetzt, kann unter Umständen auch alleine für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden.

 

Der konkrete Fall:

Der Fahrer eines Wagens hatte zum Überholen angesetzt, obwohl er einen entgegenkommenden Motorradfahrer bemerkt hatte. Bei dem Versuch, wieder hinter dem vorausfahrenden PKW einzuscheren, hat er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und den Motorradfahrer verletzt. Die Richter des Oberlandesgerichts Saarbrücken haben der Schadenersatzklage des Motorradfahrers in vollem Umfang stattgegeben (AZ: 3 U 212/03-19).

 

Daher unser Tipp: Überholen Sie grundsätzlich nur, wenn Sie 100%ig sicher sind, dass Sie Ihr Überholmanöver auch gefahrlos zu Ende bringen können.