Neues Gesetz schreibt ab 2008 Überschussbeteiligung für Lebensversicherte vor

Das geltende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist beinahe 100 Jahre alt und so ist es wohl höchste Zeit, dass zum 1.1.2008 ein neues VVG in Kraft treten soll. Das neue Gesetz wird zur Zeit noch auf verschiedenen Ebenen diskutiert und soll schließlich im Herbst 2006 im Bundesrat und Bundestag beraten werden.

Für die Lebensversicherung geht es im neuen Gesetz konkret um eine Neuregelung der Überschussbeteiligung. Im Jahr 2005 hat das Bundesverfassungsgesetz die bisherige Regelung für nicht verfassungskonform erklärt und die zuständigen Stellen zur Nachbesserung aufgefordert. Diesem Urteil soll mit dem neuen VVG Rechnung getragen werden.

Das neue Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, die Überschussbeteiligung des Versicherungsnehmers zum Regelfall zu machen. Der Versicherungsnehmer soll künftig in angemessener Höhe am erwirtschafteten Gewinn des Versicherers sowie erstmals an den stillen Reserven beteiligt werden, wenn diese aufgrund der Prämienzahlung des Versicherten entstanden sind. Die Details werden noch festgelegt.

Das Gesetz wird für alle neuen Verträge ab 1. Januar 2008 gelten sowie für die Restlaufzeit bereits abgeschlossener Verträge (ab 1.1.2008).