Ungewohnte Straßenbedingungen, andere Verkehrsregeln, verändertes Fahrverhalten des vollgepackten Fahrzeugs, übermüdete Fahrer, Hitze - ein Unfall auf der Urlaubsreise kann viele Ursachen haben. Sowohl vor dem Urlaub als auch im "Ernstfall" sollte man folgendes beachten:
![]() | Die "Grüne Versicherungskarte" vom Kfz-Versicherer ist ein "Muss". Sie gilt als Nachweis für das Bestehen einer Versicherung und erspart bei der Unfallaufnahme durch die Polizei viel Ärger. |
![]() | Sichern Sie nach einem Unfall zunächst die Unfallstelle. Verständigen Sie soweit nötig Polizei und Rettungsdienste. Verschließen Sie beim Aussteigen aber sofort wieder Ihren Wagen. Achten Sie darauf, dass Diebe das Missgeschick nicht ausnutzen, um leichte Beute zu machen. |
![]() | Lassen Sie den Unfall von der Polizei aufnehmen, damit Sie den Hergang, die Schuldfrage und den Schaden amtlich haben. Lassen Sie sich vom Unfallgegner seinen Führerschein und die Fahrzeugpapiere zeigen. Notieren Sie sich Name und Anschrift des Fahrzeughalters sowie die Versicherungsnummer. |
![]() | Füllen Sie gemeinsam den mehrsprachigen Europäischen Unfallbericht aus. Diesen können Sie bei den Automobilclubs und den Autoversicherungen erhalten. Notieren Sie sich Namen und Anschriften von Unfallzeugen. |
![]() | Unterschreiben Sie auf keinen Fall eine Erklärung in einer Sprache, die Sie nicht verstehen. |
![]() | Bei strittigen Unfällen können häufig Fotos bei der Klärung der Schuldfrage helfen. Falls Sie eine Kamera dabei haben, sollten Sie selbst ein paar Aufnahmen machen. |
![]() | In vielen Fällen ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt Anwaltskosten in ganz Europa und in außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. |
![]() | Lassen Sie Ihr Fahrzeug möglichst noch im Reiseland reparieren, denn die ausländischen Versicherungsgesellschaften ersetzen meist nur die Reparaturkosten, die im Urlaubsland angefallen wären. Dies kann erheblich weniger sein als in Deutschland. |
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg