Niedrig angesetzt sind vielfach in Urlaubsländern auch die vorgeschriebenen Entschädigungssummen für Personenschäden. Eine Insassen-Unfallversicherung - oder noch besser eine private Unfallversicherung - decken das Risiko von Personenschäden ab. Beide sollten allerdings nicht nur für die Ferienzeit abgeschlossen sein, sondern aus Preis-Leistungs-Gründen ganzjährig. Sie gelten auch bei Unfällen im Ausland.
Eine Auslandreise-Krankenversicherung ist ebenfalls zweckmäßig, da die gesetzliche Krankenkasse nur sehr begrenzt (in Höhe der deutschen Gebührenordnung) für die Kosten einspringt. Auf der Differenz - gerade bei Fremden berechnen die Ärzte auf Privatrechnungen gerne höhere Summen - bleibt der Urlauber dann sitzen.