Im Gegensatz zu den anderen vier Zweigen der Sozialversicherung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 50 Prozent) werden die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu 100 Prozent vom Arbeitgeber bezahlt. Seit 1971 sind auch Schüler, Studenten und Kinder im Kindergarten auf Staatskosten versichert - in den Ausbildungsstätten, auf dem Weg dorthin und zurück.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften (gewerbliche, landwirtschaftliche, See-Berufsgenossenschaft und andere), aber auch die Gemeinden und Gemeinde-Unfallversicherungsverbände.
Die Unfallversicherung erbringt Leistungen u. a.
![]() | für die Folgen eines Arbeits- oder Wegeunfalls und
|
![]() | bei Berufskrankheiten. |
Die Verhütung von Arbeitsunfällen gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben. Dazu erlassen die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften. Technische Aufsichtsbeamte überwachen deren Einhaltung.
Für Wegeunfälle kommt die kollektive Unfallversicherung nur auf, wenn sie sich auf dem kürzesten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Schule ereignen. Auch bei Verschulden des Versicherten wird gezahlt (Ausnahme Trunkenheit). Jeder Unfall muss dem Arbeitgeber oder der Schule umgehend gemeldet werden. Von dort wird der jeweilige Versicherungsträger unterrichtet, und alles weitere nimmt seinen Gang.