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Die Unfallversicherung – wer ist wo versichert?

Sehr häufig ist von der Unfallversicherung die Rede. In Kindergärten und Schulen sind die Kinder während ihres Aufenthalts versichert und das gilt auch für den direkten Weg zum Kindergarten oder in die Schule. Gleiches trifft auch auf Arbeitnehmer zu – sie sind am Arbeitsplatz versichert sowie auf dem Weg dorthin oder nach Hause. In öffentlichen Verkehrsmitteln haftet der Betreiber bei eventuellen Unfällen, in öffentlichen Gebäuden gilt das Gleiche. Grundsätzlich besteht fast überall eine Unfallversicherung durch irgendwelche Stellen – und das ist gut so, denn durch die gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung werden wenigstens die allerschlimmsten Direktfolgen eines Unfalls aufgefangen. Allerdings wirklich nur die allerschlimmsten Folgen – und mögliche, finanzielle Zuwendungen sind grundsätzlich sehr eingeschränkt, reichen meist kaum aus um die Kosten zu decken.

Die Unfallversicherung als wichtige Vorsorge

Die meisten Unfälle geschehen leider da, wo viele Menschen überhaupt keine Absicherung besitzen, nämlich zu Hause und in der Freizeit. Wer zahlt, wenn jemand die Treppe im Eigenheim herunterfällt und wochenlang oder monatelang arbeitsunfähig ist? Wer kommt für benötigte Heil- und Hilfsmittel auf? Die Unfallversicherung, die sonst fast überall von irgendeiner Stelle her gilt, besteht in der Freizeit überhaupt nicht und das betrifft auch sportliche Aktivitäten, selbst wenn sie im eigenen Garten stattfinden. Ein Unfall in der Freizeit oder einfach auch zu Hause kann allerdings auch mehr bedeuten als den Sturz von einer Treppe – er kann sehr folgenschwer ausgehen. In dauerhaften Einkommenseinbußen oder einem vollständigen Verlust des Einkommens enden. Die gesetzliche Unfallversicherung durch Schulen, Kindergärten, Arbeitgeber und offizielle Betreiber ist schon mal ein sehr guter Anfang – doch sie reicht leider nicht aus und sie greift nicht überall. Private Vorsorge in Form einer Unfallversicherung ist von daher jedem Menschen angeraten.