Wer haftbar gemacht wurde für einen Unfall mit einer lebenslangen Behinderung zur Folge, der sieht sich schnell einer Unmenge an Kosten gegenüber. Die wichtigste Frage: Was zahlt die Haftpflichtversicherung? Grundsätzlich haftet die Haftpflichtversicherung maximal für den Betrag, der im Versicherungsvertrag als Schadenssumme angegeben ist.
Vor allem bei älteren Verträgen, die vor der Einführung des Euro abgeschlossen wurden, reicht die Deckungssumme (häufig nur bis eine Million Euro) nicht aus, um die Kosten bei einer lebenslangen Behinderung des Unfallopfers zu decken. Bei neueren Verträgen beläuft sich diese Gesamtschadenssumme meist auf fünf oder sogar sieben Millionen Euro.
Deshalb empfehlen Verbraucherschützer dringend, den eigenen Haftpflichtvertrag zu überprüfen und die Gesamtschadenssumme auf mindestens drei Millionen Euro erhöhen zulassen. Bei vielen Versicherern ist eine Aufstockung der Schadenssumme schon für wenige Cent im Monat möglich.