Ab 2003 soll die Schadensregulierung nach unverschuldeten Verkehrsunfällen im Ausland erleichtert werden. Das Europäische Parlament hat beschlossen, dass solche Auslandsschäden künftig im Heimatland abgewickelt werden können. Dazu muss jeder Haftpflichtversicherer aus der EU in jedem anderen Mitgliedsstaat einen Beauftragten ernennen, der die Abwicklung übernimmt. Die Regulierung erfolgt allerdings danach immer noch nach dem Recht des Unfalllandes. Eine Angleichung der zum Teil sehr niedrigen Deckungssummen ist in der neuen Regelung ebenfalls nicht vorgesehen.
Und da liegt auch heute schon das Problem. Die Kfz-Haftpflichtversicherungen der meisten Länder bieten deutlich weniger Mindestdeckungssummen und Schadensersatzleistungen an als die deutschen. So ist die Abdeckung von Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen- oder Anwaltskosten keineswegs selbstverständlich. Die gesetzlich vorgeschriebenen untersten Grenzen liegen in den EU-Ländern bei rund 350 000 Euro für Personenschäden und 100 000 Euro für Sachschäden.
Bei hohem Schaden hilft nur Klagen
In den EU-angrenzenden europäischen Ländern sind die Deckungssummen noch geringer. Zum Vergleich: In Deutschland sind die Versicherer seit dem 1. Juli 1997 gesetzlich verpflichtet, für verletzte Personen bis zu einer Summe von 2,5 Millionen Euro und bis zu 50 000 Euro bei Vermögensschäden zu haften. Dagegen liegt die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in Mazedonien pauschal bei nur rund 50 000 Euro. Noch geringer sind die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen in Rumänien mit pauschal rund 3 900 Euro. Ist der Schaden höher als die Mindestdeckungssumme und deckt die gegnerische Versicherungsgesellschaft den höheren Schaden nicht ab, kann das Unfallopfer versuchen, den Rest des Geldes direkt beim Unfallverursacher einzuklagen, was ohne Rechtsanwalt sicherlich ein schwieriges Unterfangen ist.
Zusatzversicherung bietet Rechtssicherheit
Mit einer Zusatzversicherung für 30 Euro können sich Autofahrer vor solchen Fällen schützen. Gedeckt wird dabei der Differenzbetrag, wenn im Ausland eine geringere Entschädigung gezahlt wird als hierzulande. Ein Unfall wird nach deutschem Recht und Standard abgerechnet. Und der Autofahrer muss sich nicht mit ausländischen Versicherern auseinander setzen. Eine Vollkaskoversicherung nur für die Dauer einer Reise lohnt sich meist nicht, weil der Versicherte in die teuerste Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird. Wer eine generelle Vollkaskoversicherung für das Auto abgeschlossen hat, sollte sich bei einem Unfall im Ausland den Schaden am eigenen Auto abzüglich des Selbstbehalts erst einmal von der eigenen Versicherung ersetzen lassen, unabhängig von der Schuldfrage. Die Versicherung kann sich die Kosten später gegebenenfalls von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers zurückholen.
Versicherungsnummer ist wichtig
Grundsätzlich gilt: Bei einem Unfall im Ausland sollte nach Möglichkeit die Polizei verständigt werden. Bei Unfällen mit Sachschaden muss jedoch häufig darauf verzichtet werden. Die Beteiligten sollten alle Details schriftlich festhalten, die für die Schadensregulierung notwendig sind. Dazu zählen die Angaben über Unfallort und -zeit, die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Name und Adresse des gegnerischen Fahrers, die Personalien eventueller Zeugen und eine detaillierte Skizze des Unfallhergangs.
In manchen Ländern, zum Beispiel in Italien, muss außerdem unbedingt der Name der gegnerischen Versicherung und die Police-Nummer von einer Plakette abgeschrieben werden, die sich an der Windschutzscheibe befindet. Häufig kann nämlich allein durch das polizeiliche Kennzeichen der Versicherer nicht ermittelt werden. Auch in Frankreich und Spanien stehen Versicherer und Versicherungsnummer jedes Wagens auf einer Plakette an der Windschutzscheibe.
Jeden Unfall der Polizei melden
Erleichtert wird die Unfall-Aufnahme durch den so genannten "Europäischen Unfallbericht", den sich Urlauber vor jeder Auslandsreise mit dem Pkw unbedingt bei ihrer Versicherungsgesellschaft holen sollten. Auch in osteuropäischen Ländern sollten Unfallbeteiligte dieses Formular ausfüllen, auch wenn es offiziell nicht von Bedeutung ist: Dort muss grundsätzlich jeder Unfall, auch ein reiner Blechschaden, bei der Polizei gemeldet werden. Eine entsprechende Bestätigung der Meldung sollten sich Urlauber immer geben lassen, weil es sonst bei der Ausreise Schwierigkeiten geben kann.