Bisweilen kennt man diese Redewendung nur in der verneinten Form – 'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht'. In bezug auf die Steuererklärung jedoch kann Unwissenheit durchaus zu Straffreiheit führen.
Das deutsche Steuersystem ist derart kompliziert, dass ein Großteil der Steuererklärungen schlichtweg falsch eingereicht wird. Die Komplexität hat ihren Preis – sogar Fachleute machen Fehler. Klar, dass ein Laie da oft überfordert ist. Trotzdem gingen Fehler bislang immer auf das Konto des Antragstellers, nicht etwa auf das Konto des Finanzamtes. Ein aktuelles Urteil (Az. 1 K 160/02) könnte nun Bewegung in die verhärteten Fronten bringen.
Der konkrete Fall:
Ein niedersächsisches Finanzgericht gab einem Ehepaar recht, das eine fehlerhafte Steuererklärung einreichte und sich damit rechtfertigte, dass das zugrunde liegende System einfach zu kompliziert gewesen sei. Über mehrere Jahre hinweg reichten sie keine Vermögenssteuererklärung ein, und das, obwohl ein beträchtliches Vermögen vorhanden war. Schließlich seien sie ja keine Akademiker und konnten nicht wissen, dass das vorhandene Vermögen zu versteuern gewesen sei.