Mit dem PKW im Ausland unterwegs und dann ein ernsthafter Unfall - eine Horrorvorstellung für jeden Autofahrer. Den Umständen entsprechend gut dran ist, wem ein solches Missgeschick in einem EU-Mitgliedsland passiert. Denn in diesem Fall kann er einigermaßen sicher sein, seinen Schaden ersetzt zu bekommen.
In EU-Ländern gelten Mindestdeckungssummen, die zwar den deutschen Standard nicht ganz erreichen, aber dennoch ein Mindestmaß an Sicherheit bieten. Personenschäden sind EU-weit grundsätzlich bis 350.000 Euro Sachschäden bis 100.000 Euro durch Pflichtversicherungen abgedeckt. Auch für den Fall, dass der Schadenverursacher nicht zu ermitteln ist oder zum Zeitpunkt des Unfalls nicht versichert war, müssen Geschädigte nicht in die Röhre gucken. Versicherungsverbände und von den jeweiligen örtlichen Versicherungsgesellschaften errichtete Garantiefonds springen in solchen Fällen ein und regulieren den vom Schädiger verursachten Schaden.