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Bagatellschäden
Kleinschäden, die dem VR regelmäßig besondere Unkostenbelastungen bringen. Dem wird durch Selbstbeteiligungen und Betragsrückerstattung bei schadenfreiem Verlauf des Vertrages entgegengewirkt.

Bargeld
Bargeld ist in die Hausratversicherung bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen.

Barleistungen
Unter Barleistung versteht man in der Krankenversicherung die Zahlungen von Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Sterbegeld.

Bauartklassen
In der Gebäudeversicherung und industriellen Versicherung teilt man die Gebäude nach Bauart und Bedachung ein. Diese Einteilung dient als Grundlage der Tariffierung.

Baugeräteversicherung
Gehört zum Zweig der technischen Versicherungen. Versichert werden Baugeräte, Zusatzgeräte, Baugerüste usw. gegen das Unfallrisiko auf der Grundlage der Allgem. Bedingungen für die Kaskoversicherung von Baugeräten (ABG).

Bauherrenhaftpflichtversicherung
Spezielle Art der Haftpflichtversicherung auf der Grundlage der Allgem. Haftpflichtbedingungen und besonderen Klauseln.

Baukostenindex
Wird vom Statistischen Bundesamt errechnet und stellt die Grundlage zur Ermittlung der Baupreisveränderung gegenüber dem Basisjahr dar. Von den Sachversicherern wird ein Baukostenindex aufgrund von Schadenregulierungen ermittelt. Er dient dem Verband der Sachversicherer zur Festsetzung der Prämienrichtzahl.

Bauleistungsversicherung
Gegen alle unvorsehbaren Schäden auf dem Bau kann man diese Versicherung abschließen. Sie umfaßt die in dem Versicherungsvertrag bezeichneten Baustoffe, Bauteile und Bauleistungen.

Bauspardarlehen
Ein langfristig gewährtes, verzinstes Gelddarlehen für den Erwerb von Immobilien.

Bauspareinlagen
Mittelzufluß des Bausparers in die Bausparkasse.

Bausparkassen
Zweck-Sparkassen zum Sparen für den Erwerb von Eigenheimen. Einerseits nehmen die Bausparkassen die Einlagen der Sparer entgegen, andererseits gewähren Sie Darlehen für den Erwerb von Wohneigentum.

Bauspartarif
Enthält alle wichtiges Regelungen zum Bausparvertrag.

Bausparversicherungen
Risiko-Lebensversicherungen, die zur Absicherung des noch ungetilgten Bauspardarlehens dient.

Bausparvertrag
Der Bausparvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag (Rechte und Pflichten des Bausparers und der Bausparkasse), durch den der Bausparer nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt.

Befreiungsversicherung
Bestimmte Personenkreise können sich von ihrer Versicherungspflicht in der sozialen Krankenversicherung befreien lassen. Zu diesen Personen gehören:
- Studenten
- Personen mit geringfügiger Beschäftigung
- Angestellte und Arbeiter, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und
- Frauen während des Erziehungsurlaubs.

Beitragsfreie Versicherungen
Der Versicherungsnehmer kann eine gemischte Lebensversicherung mit bisher laufender Prämienzahlung in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Versicherungssumme umwandeln.

Beitragsrückgewähr
Beiträge (ohne Gewinnbeteiligung) werden an den Versicherungsnehmer zurückgezahlt.

Beitragsvorwegabzug
Für die Risikoversicherung ist bei vielen Versicherungsgesellschaften das Überschußssystem der "Beitragsverrechnung" möglich. Dabei wird ein bestimmter, vom jeweiligen Stand der Überschußbeteiligung abhängiger, Betrag vom vertraglichen Beitrag(Bruttobeitrag) in Abzug gebracht. Der Kunde zahlt dann den sich ergebenden verminderten (Netto-)Beitrag. Dieser Nettobeitrag ist nicht garantiert und wird bei einer Änderung der Überschußanteilsätze entsprechend angepaßt.


Beleihungsgrenze
Der Anteil des Beleihungswertes, der nach den Beleihungsrichtlinien maximal beliehen werden kann.

Beleihungswert
Der nachhaltig erzielbare Wert eines Objektes, der sich aus Kaufpreis, Herstellungskosten oder Verkehrswert ergibt. Dabei ist der niedrigste Wert für die Ermittlung der Beleihungsgrenze anzusetzen. Kosten, die nicht unmittelbar den Wert des Objektes beeinflussen, dürfen nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden (Notar, Grunderwerbsteuer, usw.).

Bergungskosten; aus dem Bereich der Unfallversicherung
Bis zu einem festgelegten Höchstbetrag werden folgende Kosten übernommen:
- Suchaktion nach Unfallverletzten
- Rettung von Unfallverletzten
- Transport ins nächste Krankenhaus sowie
- Heimtransport
- Transport von Unfalltoten zum Heimatort.

Bestandspflege
Aufrechterhaltung und Betreuung des Kundenstammes.

Bestandspflegeprovision
Entgelt für die Bestandspflege.

Bestandsübertragung
Versicherungsbestand oder -teilbestand wird von einem Versicherungsunternehmen auf ein anderes Versicherungsunternehmen übertragen.

Betriebliche Altersversorgung
Zu unterscheiden sind folgende Formen der betrieblichen Altersversorgung:
- Versorgungszusage des Arbeitgebers
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Unterstützungskasse
- Unverfallbarkeit der Versorgungsansprüche
- Insolvenzversicherung.

Betriebsausgaben
Versicherungsprämien für Versicherungen sind dann Betriebsausgaben, wenn sie ausschließlich durch das Unternehmen getragen werden.

Betriebskrankenkasse
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung für die Gründung:
- 450 festangestellte Versicherungspflichtige
- Mehrheit der Arbeitnehmer stimmen zu.

Betriebsorganisation
Bestimmte Ordnung im Betriebsgeschehen mit dem Ziel der Rationalisierung von Arbeitsprozessen.

Bewachung
Die Prämie kann in bestimmten Versicherungszweigen (z.B. Feuer- und Einbruchdiebstahlversicherung) rabattiert werden, wenn eine Bewachung des Versicherungsgrundstückes erfolgt.

Bezugsberechtigung
Der VN der Lebensversicherung muß bei Vertragsabschluß eine Willenserklärung abgeben, wer im Versicherungsfall der Bezugsberechtigte ist.

Bezugsrecht
Rechte der alten Aktionäre auf den Bezug neu auszugebener Aktien im Verhältnis zu ihrem bisherigen Aktienbesitz.

Bilanz
Gegenüberstellung von Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital und Schulden) zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Bilanzgewinn / Bilanzverlust
Jahresgewinn bzw. -verlust nach Berücksichtigung der Bilanzlage des vorherigen Jahres.

Bindungsfrist
Während dieser Frist ist der Antragsteller an seinen Vertrag gebunden; meist auf einen Monat beschränkt.

Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.

Bonitätsprüfung
Bevor es zu einer Darlehensvergabe durch den Darlehensgeber kommt, muß dieser prüfen, ob der Darlehensnehmer in Zukunft in der Lage sein wird, das Darlehen zu tilgen.

Bonus
Beitragsermäßigung oder auch Versicherungsleistung, die nicht in die Prämie einkalkuliert wird.

Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsmäßigen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

Brandstiftung
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung eines Schadens durch Brand.

Bruttosozialprodukt
Geldwert aller Sachgüter und Dienstleistungen, die im Inland erzeugt und nicht wieder im Produktionsprozeß verbraucht werden.

Beispielrechnung
Um den Kunden den Verlauf der künftigen Überschußbeteiligung in der Lebensversicherung veranschaulichen zu können, wurde das Verwenden von Zahlenangaben durch die Aufsichtsbehörde gestattet.

Betriebs-Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung für den Betrieb des Versicherungsnehmers.

Bundesanstalt für Arbeit
Öffentlich-rechtliche Körperschaft mit folgenden Aufgaben:
- Arbeitsvermittlung
- Leistung der Arbeitslosenversicherung
- Förderung beruflichen Bildung.
Sitz: Nürnberg

Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung für Angestellte, die dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unterstellt ist.
Sitz: Berlin

Bürokommunikation
Anwendung moderner Informationsverarbeitungs- und Übertragungssysteme im Büro.

Büromaschinenversicherung
Siehe Elektronikversicherung

Bewertungszahl (BWZ)
Ziel aller Bausparer, die ein günstiges Bauspardarlehen erhalten möchten, ist die Zuteilung. Zuteilung bedeutet: Die Bausparkasse stellt die gesamte Bausparsumme, also Bausparguthaben plus Bauspardarlehen, zur Verfügung. Eine gerechte Zuteilung wird durch die sogenannte Bewertungszahl (BWZ) gewährleistet. Sie mißt die Leistung (Zeit x Geld) des einzelnen Bausparers für die Bauspargemeinschaft.

 

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