Lexikon Allgemein T-U

A

B

C-D

E

F

G

H-J

K

L-N

O-P

Q-R

S

T-U

V-Z

Mit freundlicher Unterstützung der SIGNAL IDUNA

 

Tarifbedingungen
Im juristischen Sinne sind sie allgemeine Versicherungsbedingungen, erweitern diese jedoch und beinhalten günstigere Bedingungen für den VN.

Tarifgruppen
Sie sind wichtig in der Kfz-Versicherung. Tarifgruppen sind eine Einteilung nach beruflichen und regionalen Kriterien.

Tarifvertrag
Vertrag zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden, durch die vor allem Rechtsnormen über Inhalt, Abschluß und Beendigung von Arbeitsverhältnissen festgesetzt werden.

Tarifzonen
Einteilung einer Region nach besonderen Gefahrenverhältnissen.

Technischer Überschuß
Überschuß aus dem technischen Versicherungsgeschäft.

Technische Versicherungen
Sie decken alle technischen Risiken ab (z.B. Maschinenversicherung).

Teileigentum
Der Anteil an gewerblich genutzten Objekten, z.B. Laden, Praxis etc..

Teilwert
Alle Teilwerte eines Betriebes zusammen ergeben den Substanzwert dieses Unternehmens.

Telefax
Fernkopierdienst der Deutschen Bundespost; der ans Fernsprechnetz gekoppelte Fernkopierer übermittelt eingegebene Vorlagen innerhalb weniger Minuten einem anderen Telefaxteilnehmer.

Telekommunikation
Alle nachrichtentechnischen Verfahren zur Übertragung analoger und digitaler Daten über räumliche Entfernungen, um den ein- oder wechselseitigenen, optischen oder akustischen Informationsaustausch zwischen Menschen bzw. technischen Systemen zu ermöglichen.

Termfixversicherung
Ist eine Lebensversicherung, die entweder beim Tod des VN oder an einem festgelegten Zeitpunkt zur Auszahlung kommt.

Termingeschäfte
Geschäfte, bei dem die vertraglichen Vereinbarungen nicht zur Zeit des Geschäftsabschlusses, sondern später erfüllt werden.

Thesaurierung
Ansammlung eines Gewinnes und damit verbundene Rücklagenbildung.

Tilgungslebensversicherung
Gemischte Lebensversicherung, die mit Ablauf der Tilgung eines Darlehens dient.

Töchteraussteuerversicherung
Siehe Aussteuerversicherung.

Todesfallversicherung
Man unterscheidet die lebenslängliche und die temporäre (kurze) Todesfallversicherung. Der Versicherer muß im Todesfall leisten.
Es gibt zwei direkte Lebensversicherungen: die kurzfristige Risiko-Lebensversicherung und die lebenslängliche Kapitalversicherung. Hier tritt der Versicherungsfall beim Tod des Versicherungsnehmers ein.
Die Unfallversicherung ist nur soweit Todesfallversicherung, wenn der Versicherungsnehmer auch bei einem Unfall zu Tode kommt.

Transportversicherung
Sachversicherung. Sie beinhaltet die Kaskoversicherung (Transportmittelversicherung), die Cargoversicherung (Transportgutversicherung), aber auch die Haftpflichtversicherung. Sie wird geteilt Seeversicherung, Lufttransportversicherung und Binnentransportversicherung sowie als Versicherung des Transportmittels, als Kaskoversicherung und der transportierten Gegenstände als Güterversicherung.

Treuhandzahlung
Die Auszahlung des Darlehens an eine Bank mit bestimmten Auflagen. Für die Einhaltung der Auflagen haftet die Bank. Die Auflagen bestehen in der Regel darin, daß die Weitergabe des Geldes an den Darlehensnehmer nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen darf.

Typklassenverzeichnis
Nach dem Fahrzeugtyp richtet sich in der Fahrzeugvoll- und Teilversicherung der Beitrag. Die verschiedenen Fahrzeugtypen werden in Typklassen zusammengefaßt. Diese Summe aller Typklassen ergeben das Typklassenverzeichnis.

 


Überschuß
Überschüsse, die in den Sicherheitszuschlägen bei Sterbewahrscheinlichkeit sowie in den Rechnungsgrundlagen enthalten sind, werden dem Versicherungsnehmer als Dividende erstattet.
Nach Sicherheitszuschlägen in der Lebensversicherung werden Überschüsse gebildet. Diese müssen zur Erhöhung der Versicherungsleistung für den VN verwendet werden.

Überschußverteilung
Verteilung der Überschüsse des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit an die Mitglieder.

Überspannungsschäden
Versicherer ersetzt Überspannungsschäden durch Blitz im Rahmen der Hausratersicherung. Entschädigt wird nur bis zu 5 % der Versicherungssumme. Die Entschädigungsgrenze ist vertraglich erhöhbar.

Überversicherung
Sachversicherung, bei der die Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert.

Umlageverfahren
Verfahren zur Ermittlung der Prämien. Die Ausgaben des Versicherer in einer Versicherungsperiode werden ermittelt und auf die Versicherungsnehmer verteilt.

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Allgemeine Verbrauchssteuer auf Warenlieferungen und Dienstleistungen.

Umwelthaftung
Nach dem Umwelthaftungsgesetz (UHG) wird eine Verursachungsvermutung aufgestellt, wenn ein Mensch durch Umwelteinflüsse zu Schaden gekommen ist.Das heißt, ein Betreiber einer Anlage ist der Schadenverursacher, wenn diese in der Lage dazu ist, die aufgetretenen Schäden zu verursachen. Die Haftung erstreckt sich auf Gesundheits-, Körper- und Sachschäden. Entschädigt wird bis zu 160 Mio. DM je Person und Sachschaden.

Unerwünschte Risiken
Es gibt Risiken, die für den VR so groß sind, daß er sie nicht weiter oder nur begrenzt tragen möchte. Es gibt dann Möglichkeiten des Fernhaltens (z.B. bestimmte Fragestellungen im Antragsformular und damit die Nutzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht).

Unfall
Jeder Körperverletzung, die eine Person durch ein plötzlich auf sie einwirkendes Ereignis unfreiwillig erleidet.

Unfall-Zusatzversicherung
Zusatzversicherung zur Lebensversicherung.

Unfallversicherung
Privatversicherung, bei der die finanziellen Folgen eines Unfalles (insbesondere Invalidität und Tod) versichert werden.

Unterschrift
Eigenhändige Namenszeichnung zur Anerkennung einer Urkunde.

Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Einrichtung (in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, einer GmbH oder seltener einer Stiftung) mit dem ausschließlichen Zweck Versorgungsleistungen zu gewähren. Im Unterschied zur Pensionskasse schließt die Unterstützungskasse Rechtsansprüche auf ihre Leistungen aus. In Deutschland gibt es ca. 5200 Unterstützungskassen.

Unterversicherung
Sachversicherung, bei der der Versicherungswert höher liegt als die Versicherungssumme

Unwiderrufliche Bezugsberechtigung
Siehe Bezugsberechtigung.

 

A

B

C-D

E

F

G

H-J

K

L-N

O-P

Q-R

S

T-U

V-Z