Die Versicherungspflichtgrenze ist die Grenze des Bruttoeinkommens, von der an die Versicherten nicht mehr versicherungspflichtig sind, das heißt, sich entweder in dergesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder aber privat versichern können.
Sie beträgt ab Januar 2004 monatlich 3.862,50 Euro (46.350 Euro im Jahr) statt bisher 3.825,00 Euro (45.900 Euro jährlich).
Die bereits vor dem Jahre 2003 privat krankenversicherten Arbeitnehmer können in ihrer privaten Versicherung bleiben, wenn im Jahr 2004 ihr durchschnittliches Monatsbruttoeinkommen nicht unter 3.487,50 Euro liegt.