Abgenutztes Reifenprofil gefährdet den Versicherungsschutz

Wenn ein Fahrzeug auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern gerät und der Fahrer einen Unfall provoziert, können schon Profiltiefen unter 3,5 mm dazu führen, dass der Versicherungsschutz entfällt. Und das, obwohl erst Profiltiefen unter 1,6 mm als ordnungswidrig gelten. Rainer Brune, Kfz-Versicherungsexperte der AXA, empfiehlt deshalb, die Reifenprofile regelmäßig zu prüfen.

In einem vor dem Landgericht Itzehoe verhandelten Fall verlor ein Fahrer seinen Versicherungsschutz, nachdem er mit abgenutztem Reifenprofil auf nasser Fahrbahn einen Unfall verursacht hatte. Das Gericht bezeichnete sein Verhalten als grob fahrlässig und führte zur Begründung an, dass jedem Führer eines Fahrzeugs die steigende Gefahr des Aquaplanings bei abnehmender Profiltiefe bekannt sein müsse. Einige Versicherer verzichten jedoch weitestgehend auf den Verweis der groben Fahrlässigkeit. Wer sicher gehen will, sollte sich bei seinem Anbieter erkundigen.

Quelle: AXA