Wildunfall: Wann sind Sie versichert, wann nicht?

Jedes Jahr werden über 170.000 Wildunfälle gemeldet. Im Jahr 2002 kamen dabei in Deutschland 30 Menschen zu Tode, 2.500 trugen zum Teil schwere Verletzungen davon. Allein der Schaden an Autos soll jährlich über 350 Millionen Euro betragen. Nach Schätzungen der Polizei liegt die tatsächliche Zahl der Wild-Kollisionen deutlich höher.

Einen Grund für die geringere Zahl der gemeldeten Unfälle ist wohl mit der Unsicherheit vieler Autofahrer zu begründen. Diese wissen oft nicht, wie sie sich im Falle eines Wildunfalls und anschließend bei der Abwicklung mit der Versicherung korrekt zu verhalten haben. Ein Wildunfall ist aber kein Grund zur Panik, wie die folgenden Tipps zeigen.

Wann ist ein Wildunfall versichert? Zu den kritischen Begegnungen zwischen PKW und Tier kommt es vermehrt in den Morgen- und Abendstunden von Frühjahr und Herbst. Schäden bei einem Unfall mit Wild sind am eigenen Fahrzeug in der Regel durch eine Teilkaskoversicherung gedeckt. Vorausgesetzt, es handelt sich um so genanntes Haarwild. Hierzu zählen laut Bundesjagdgesetz etwa Hirsche, Rehe, Wildschweine, Füchse, Feldhasen, aber auch Wildkatzen, Dachse und Marder. Nicht dazu gehören zum Beispiel Hauskaninchen, Hunde, Katzen, Schafe und Rinder.

Bei Kleintieren nicht ausweichen! Der Fahrer sollte beim Abwägen zwischen den Alternativen Ausweichen, Bremsen und Zusammenstoß mit Wild berücksichtigen, dass seine Entscheidung auch schwer wiegende Konsequenzen für den entgegen- und nachfolgenden Verkehr sowie für die Mitfahrer im eigenen Fahrzeug haben kann. Eine Gefährdung ist bei einem Ausweichmanöver für Insassen und Fahrzeug weitaus höher als der Zusammenprall mit Kleintieren. Die Versicherung muss den Schaden nicht ersetzen. (AZ: 8 U 1477/99 vom 29. Juni 1999).

Bei einem Wildunfall muss es grundsätzlich zu einem Zusammenstoß zwischen fahrendem Auto und Wild gekommen sein. Wer hingegen ausweicht und infolgedessen von der Fahrbahn abkommt oder gegen einen Baum prallt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Besonders wenn es für den Vorfall keine Zeugen gibt. Schwierig ist es, wenn der PKW beschädigt wurde, weil der Fahrer einem Tier ausgewichen ist, aber keine Spuren am Auto zu erkennen sind. Liegt nur die eigene Aussage des Geschädigten vor, muss dieser laut Urteil des OLG Düsseldorf den Schaden möglicherweise selbst tragen (AZ: 4 U 99/99 vom 2. Mai 2003).

Fazit: Ausweichmanöver sind keinesfalls immer durch die Teilkasko gedeckt. Um einen Wildunfall zu vermeiden, gilt es zunächst, die Fahrweise anzupassen, insbesondere auf Strecken, die mit dem Verkehrszeichen für Wildwechsel gekennzeichnet sind. Zudem sollte man auftauchendes Wild durch mehrmaliges kurzes Hupen aufscheuchen. Das Aufblenden mit Fernlicht ist dagegen gefährlich, weil die verwirrten Tiere auf die Lichtquelle zulaufen könnten, anstatt die Fahrbahn zu verlassen.

Ist es trotzdem zu einem Wildunfall gekommen, muss die Unfallstelle abgesichert und die Polizei verständigt werden. Diese informiert die zuständige Forstdienststelle oder den Jagdpächter, die sich gegebenenfalls um die Beseitigung des Tierkadavers kümmern. Das amtliche Protokoll zur Unfallaufnahme sowie die so genannte Wildbescheinigung dienen der Versicherung als Nachweis für einen Unfall mit Haarwild. Spuren von Blut und Haaren sollten nicht weggewischt und eventuell fotografiert werden. Sie dienen eventuell als Beweismittel.