Was Sie selber zahlen müssen

Künftig muss jeder Versicherte Zuzahlungen bis zur Höhe der so genannten Belastungsgrenze leisten. Diese liegt bei zwei Prozent des jährlichen Brutto-Einkommens. Menschen mit einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung sind bereits bei Zuzahlungen in Höhe von einem Prozent des Bruttoeinkommens von weiteren Zuzahlungen befreit. 

Zuzahlungen... 

. . . beim Arztbesuch

Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal beim Arzt. Beim Zahnarzt wird eine separate Praxisgebühr fällig. Als ärztliche Leistungen gelten auch Rezept ausstellen, Blut abnehmen, Notfälle, telefonische Auskunft.

Überweisungen: Wer von einem Arzt zu einem anderen Arzt überwiesenwird, zahlt dort keine Praxisgebühr mehr, wenn der zweite Arztbesuchin dasselbe Quartal fällt.

Vorsorge: Jährliche Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebührausgenommen.

10 Euro pro Quartal bedeutet: Egal, wie oft man zum selben Arzt geht, und egal, zu wie vielen Ärzten man (mit Überweisung) geht: Man zahlt insgesamt nicht mehr als 10 Euro Praxisgebühr innerhalb eines Quartals.

. . . bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Verbandmitteln

Zuzahlung von 10% des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel.

. . . bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege

Zuzahlung von 10% der Kosten des Mittels bzw. der Leistung zuzüglich 10 Euro je Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt).

. . . bei Hilfsmitteln

Zuzahlung von 10% für jedes Hilfsmittel (z. B. Hörgerät oder Rollstuhl), jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels.

Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10% je Verbrauchseinheit, aber max. 10 Euro pro Monat.

. . . bei einer Soziotherapie und bei Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe

Zuzahlung von 10% der kalendertäglichen Kosten, jedoch höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro.

. . . bei der stationären Vorsorge und Rehabilitation

Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, bei Anschlussheilbehandlungen begrenzt auf 28 Tage.

. . . bei der medizinischen Rehabilitation für Mütter und Väter

Zuzahlung von 10 Euro pro Tag.

. . . im Krankenhaus

Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, aber begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.

. . . bei Zahnersatz

Zahnersatz wird ab 2005 entweder innerhalb der gesetzlichen Kasse vom Versicherten selbst bezahlt, oder der Versicherte kann eine Zusatz-Versicherungs-Police – auch bei Privatkassen – abschließen.

. . . beim Krankengeld

Ab 2006 müssen Versicherte einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,5% des Bruttoeinkommens leisten.

 

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