Fragen & Antworten zu Änderungen beim Zahnersatz

Was ändert sich beim Zahnersatz?

Muss sich jeder selbst um eine Zusatzversicherung kümmern?

Wie teuer wird eine Zahnersatz-Versicherung sein?

Wie hoch sind ab 2005 die Kassenzuschüsse für Zahnersatz?

Muss man bei jedem Zahnarztbesuch 10 Euro Praxisgebühr zahlen?

Müssen Zahnspangen künftig aus eigener Tasche bezahlt werden?

Gibt es auch in Zukunft Härtefallregelungen?

Was ändert sich beim Zahnersatz?

Bis Ende 2004 ändert sich nichts, es gilt der Versicherungsschutz in der jetzigen Form. Erst ab 2005 wird Zahnersatz als obligatorische Satzungsleistung von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten.

Gesetzlich Versicherte zahlen dann einen eigenen monatlichen Beitrag für die Absicherung des Zahnersatzes (Brücken, Kronen und Prothesen). Dieser wird automatisch zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag eingezogen. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der monatliche Betrag für den Zahnersatz voraussichtlich unter 10 Euro liegen, mitversicherte Familienangehörige zahlen keinen eigenen Beitrag. Es besteht zudem die Möglichkeit, den Zahnersatz ab 2005 privat abzusichern.

Kontrolluntersuchungen oder Zahnbehandlungen wie Füllungen sind von der Zahnersatz-Versicherung nicht betroffen und werden wie gehabt von der Krankenkasse getragen. 

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Muss sich jeder selbst um eine Zusatzversicherung kümmern?

Wer für Zahnersatz auch weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben möchte, braucht nichts zu unternehmen - Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, jedem Mitglied eine Zahnersatzversicherung anzubieten. Lediglich der monatliche Beitrag hierfür ist ab 2005 allein zu tragen und wird dann automatisch zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag eingezogen.

Wer sich für eine private Absicherung entscheidet, der kann für diesen Leistungsbereich nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wechseln. 

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Wie teuer wird eine Zahnersatz-Versicherung sein?

Die genaue Höhe des Versicherungsbeitrags steht noch nicht fest. Sie wird von den Spitzenverbänden der Krankenkassen bis zum 30.10.2004 bundeseinheitlich festgesetzt und voraussichtlich unter 10 Euro pro Monat liegen. Der Beitrag wird unabhängig vom jeweiligen Einkommen und für die gesetzliche Krankenversicherung kostendeckendend sein. Alle Mitglieder zahlen den gleichen Beitrag.

Sicher ist zudem, dass mitversicherte Familienangehörige keinen eigenen Beitrag zahlen müssen. Kinder von Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen sind damit auch weiterhin beitragsfrei mitversichert. Bei privater Versicherung gelten die Regelungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.

Sukzessive werden auch die privaten Krankenversicherungsunternehmen über ihre Angebote informieren. Auf dieser Basis kann dann jeder die Angebote vergleichen und eine Entscheidung treffen.

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Wie hoch sind ab 2005 die Kassenzuschüsse für Zahnersatz?

Die Krankenkasse übernimmt 50 Prozent der für die Regelversorgung notwendigen Leistungen.

Bisherige Bonusregelungen bleiben erhalten: Wenn man weiterhin jedes Jahr zur Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt geht, erstattet die Kasse auch weiterhin bis zu 65 Prozent der Kosten.

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Muss man bei jedem Zahnarztbesuch 10 Euro Praxisgebühr zahlen?

Zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen im Jahr sind von der Praxisgebühr unberührt. Ansonsten zahlen gesetzlich Versicherte für den ersten Zahnarztbesuch im Quartal eine Praxisgebühr von 10 Euro.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen und Praxisgebühren grundsätzlich befreit. 

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Müssen Zahnspangen künftig aus eigener Tasche bezahlt werden?

Kieferorthopädische Maßnahmen sind von der Neuordnung der Zahnersatzversorgung nicht betroffen. Gesetzlich Versicherte haben auch künftig einen Anspruch auf kieferorthopädische Behandlungen. 

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Gibt es auch in Zukunft Härtefallregelungen?

Für Zahnersatz gelten die Härtefallregelungen bis Ende 2004 in der jetzigen Form und ab 2005 auf Basis der neuen Festzuschussregelung.

Der monatliche Beitrag für die Zahnersatz-Versicherung muss allerdings von allen Versicherten geleistet werden. Dies gilt auch für Sozialhilfeempfänger, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Sie werden im Zuge der Gesundheitsreform mit gesetzlich krankenversicherten gleichbehandelt. 

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