Wer in diesem Jahr zum Zahnarzt will, muss sich auf neue Abrechnungsverfahren gefasst machen. Vor allem beim Zahnersatz haben sich die Spielregeln geändert. Doch wie sieht es mit der normalen Vorsorge, dem Bonusheft oder einer Auslandsbehandlung aus?
Beim normalen Zahnarztbesuch (Bohren, Füllen, Ziehen, Zahnfleischbehandlung) ändert sich nichts. Alle Leistungen werden weiterhin von der Kasse getragen. Entsprechendes gilt für die jährliche Vorsorgeuntersuchung. Für sie ist nach wie vor keine Praxisgebühr fällig. Das Bonusheft ist ebenfalls noch im Spiel: Wer fünf Jahre lang jährlich seine Zähne untersuchen lässt, erhält 20 Prozent Bonus zum Festzuschuss von 50 Prozent, sprich 60 Prozent Zuzahlung zu den Gesamtkosten.
Eine zu füllende Zahnlücke macht die Neuerungen deutlich. Es bleibt nun dem Patienten überlassen, ob er den unschönen Anblick kostengünstig per Brücke oder per sündhaft teurem Implantat beseitigen lässt. Der Kasse fällt die Entscheidung leicht: Sie zahlt ein und denselben Zuschuss, sofern sie dem Heil- und Kostenplan zustimmt.
Ein Rechenbeispiel: Eine Metallkrone für einen Backenzahn kostet ab 230 Euro. Die Kasse übernimmt davon 115 Euro. Die schönere, vollverblendete Version kostet bereits 400 Euro. Auch hier zahlt die Kasse nur 115 Euro. Bleiben Mehrkosten von 115 bzw. 285 Euro, die der Patient selbst zu tragen hat.
Bei Implantaten darf der Zahnarzt nun teilweise nach dem ‚privaten Leistungsverzeichnis’ (GOZ) abrechnen. Hier liegen die Honorarsätze deutlich höher als bei den Kassen. Abgerechnet wird direkt mit dem Patienten. Die Rückerstattung des Festzuschusses durch die Kasse erfolgt erst im Anschluss.
Härtefallpatienten haben weiterhin einen Anspruch auf eine Mindestversorgung. Bei Empfängern von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II übernimmt die Kasse sämtliche Kosten.
Da seit 2004 die freie Arztwahl in allen EU-Staaten gilt, lockt so manches Angebot aus dem Nachbarland. Bei allen Krankenhausbehandlungen, Kuren und bei Zahnersatz im Ausland muss aber vorher die Bestätigung des Heil- und Kostenplans durch die Kasse vorliegen. Nur so lässt sich ersehen, welchen Teil die Kasse übernimmt, und ob sich die Reise überhaupt lohnt. Auch hier erfolgt die Abrechnung mit der Kasse erst nach der Abrechnung mit dem Arzt.
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