Neuer Online-Rechner informiert über Zuzahlung bei Medikamenten

Seit Januar 2004 gelten neue Bestimmungen für die Zuzahlung bei Medikamenten. Alle bisherigen Zuzahlungsbefreiungen haben zum Jahresbeginn ihre Gültigkeit verloren. Grundsätzlich gilt nun: Alle volljährigen Patienten müssen bei Arzneimitteln, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, zuzahlen. Erst nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens (bzw. ein Prozent bei chronisch Kranken) können sich Versicherte von den Zuzahlungen bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen.

Der neue Zuzahlungsbefreiungsrechner auf www.aponet.de rechnet jedem Patienten schnell und einfach aus, ob eine Befreiung der gesetzlichen Zuzahlung für ihn in Frage kommt. Der Nutzer gibt dafür - anonym - Angaben zu Alter, sozialem Status, Bruttoeinkommen und Summe der bereits geleisteten Zuzahlungen in eine übersichtliche Maske ein. Danach auf "Berechnen" klicken - fertig! Eine Leiste am Kopf des Formulars zeigt dem Patienten seinen Zuzahlungs-Status an - von "Ja" (meint Befreiung) über "im Einzelfall" (Nachfrage bei der Krankenkasse erforderlich) bis "Nein" (es muss (zu-)gezahlt werden).

Darüber hinaus gibt der Zuzahlungsrechner Empfehlungen, wann sich Patienten wegen eventueller Erstattungsansprüche an ihre Krankenkasse wenden sollen. Das Ergebnis kann zusammen mit einem Musterbrief für die Krankenkasse ausgedruckt werden.