Zuzahlungsbefreiungen der Krankenkassen, die im letzten Jahr ausgestellt wurden, sind in diesem Jahr nicht mehr gültig.
Befreiungsausweise gelten immer nur für das jeweilige Kalenderjahr. Für alle, die 2004 einen Befreiungsausweis ihrer Krankenkasse erhalten haben, besteht somit seit Januar 2005 wieder die volle Zuzahlungspflicht. Erst wenn ein aktueller Befreiungsausweis für 2005 vorliegt, sind die Versicherten wieder von der Zuzahlungspflicht befreit. Auch chronisch Kranke müssen die Praxisgebühr und andere Zuzahlungen zu Jahresbeginn in den Arztpraxen leisten, sofern noch kein Befreiungsausweis für das Kalenderjahr 2005 vorliegt.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass kein Patient mehr als 2% (bzw. 1% bei chronisch Kranken) seines Jahresbruttoeinkommens zuzahlen muss. Deshalb ist es wichtig, dass die ausgestellten Quittungen der Ärzte und Apotheker gesammelt werden, um diese zur Ausstellung eines Befreiungsausweises bei der Krankenkasse vorlegen zu können.
01/2005